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Sehr geehrter Besucher, Willkommen auf unserer Webseite

Unser oberstes Ziel ist es, Personen, die zukünftig in Deutschland arbeiten und leben möchten, mit Unternehmen in Deutschland zusammenzubringen. In diesem Zusammenhang stehen wir Ihnen mit unseren umfassenden Kenntnissen und Erfahrungen bzgl. dem neu gestalteten „Fachkräfte Einwanderungsgesetz – (FEG)” und  dem “beschleunigten Fachkräfte Verfahren (§ 81a “Aufenthaltsgesetz)”,  zur Verfügung.

Für Fachkräfte, die in Deutschland arbeiten und leben möchten, finden wir Arbeitgeber, die zu ihren beruflichen Fähigkeiten passen und wir finden gleichzeitig Arbeitskräfte, die den Wünschen & Vorgaben die unseren  Arbeitgeber-Kunden entsprechen.

Wir stehen Ihnen als zuverlässiger Partner für Ihre neue berufliche Karriere in Deutschland zur Seite. Wir betreuen Sie persönlich, kompetent und transparent.
Wir unterstützen sie beim gesamten formalen Antragsverlauf, allen bürokratischen Belangen sowie der Sprachausbildung, der Wohnungssuche und dem Integrationsmanagement.

FAQs - Häufig gestellte Fragen

Wir nehmen Arbeitsuchende, die unser Registrierungsformular erfolgreich ausgefüllt haben, kostenlos in unser Arbeitnehmer Datendank auf, über das sie von Arbeitgebern kontaktiert werden können. Erst wenn es konkrete Jobangebote seitens potenzieller Arbeitgeber gibt, bieten wir Ihnen unseren kostenpflichtigen Service an, welcher die gesamten organisatorischen, formalen sowie bürokratischen Prozesse betrifft.

Nein, nach Ihrer Ankunft in Deutschland werden weder von uns noch von dem Arbeitgeber, für den Sie arbeiten, weitere Gebühren erhoben. Von Ihrem Gehalt werden keine Abzüge vorgenommen.

Nein, unsere hierfür geschulten Fachkräfte stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Nein, wir helfen und Unterstützen sie bei der Suche nach einer passenden Unterkunft, damit Sie bei Ihrem Umzug in das Zielland eine gesicherte Unterkunft haben.

Ja, in diesem Zusammenhang gibt es klare Gesetze, die es Ihnen ermöglichen, Ihre direkte Familie (Ehefrau/Ehemann und leibliche Kinder) in das Zielland nachzuholen.

Innerhalb der vereinbarten Probezeiten gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen, die Ihnen ermöglichen zeitnah auf etwaige Kündigungen zu reagieren.